Professionalität und Sachverstand ›
Gutachten- und Sachverständigentätigkeit
Gewährleistungsmanagement
Nach Abnahme aller Leistungen am Gebäude durch den Bauherrn werden von uns alle Mangelbehauptungen entgegengenommen und sortiert. Nach einem Orientierungstermin am Gebäude wird eine Mangelanzeige für den Bauherrn an die verantwortliche Firma formuliert. Nach Anzeige und Abschluss der Arbeiten erfolgt ein Ortstermin zur Kontrolle der termingerechten Mangelbeseitigung.
Spätestens acht Monate vor Ablauf des Gewährleistungszeitraumes erfolgt die Objektbegehung, um alle Ansprüche des Bauherrn während des Gewährleistungszeitraumes zu sichern.